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Per Briefwahl PPM wählen: So geht’s!
Wahlscheine für die Briefwahl können seit 16. Februar 2026 von der Gemeinde Planegg erteilt werden.
Einen Wahlschein fordern Sie so an:
- Durch vollständiges Ausfüllen des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Formulars, das portofrei per Post an die Gemeinde Planegg zurückgeschickt oder dort abgeben wird.
- Über das Online-Formular im Internet (siehe Abschnitt Online-Verfahren HIER).
- Persönlich durch Vorsprache bei der Gemeinde Planegg (amtlichen Lichtbildausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen).
- Auf andere Weise schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) an die Gemeinde Planegg unter Angabe der notwendigen Daten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), möglichst auch den auf der Wahlbenachrichtigung enthaltenen Stimm- bzw. Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer, ggf. eine abweichende Adresse für die Zusendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen (z. B. Urlaubsanschrift).
Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Wenn Sie den Wahlschein nicht selbst beantragen können, können Sie eine andere Person durch eine schriftliche Vollmacht hierzu ermächtigen. Dies gilt auch für die Abholung des Wahlscheins. Das Wahlrecht selbst muss aber in jedem Fall persönlich ausgeübt werden, ein Stellvertreter ist hier nicht zulässig.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag (8. März) um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde Planegg) eingehen. Das Transportrisiko liegt beim Wähler.
Wie Sie ganz einfach PPM Pro Planegg & Martinsried mit Ihren Stimmzetteln wählen, zeigt die Grafik oben (anklicken zum vergrößern).

